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Auszüge aus der Veröffentlichung ‘Kürze und Würze aus Recht und Wirtschaft’, die ich monatlich an meine Kunden versende.

Mit freundlicher Genehmigung des Heike Rudolph-Verlags, Hamburg

Gehaltsverzicht vom GmbH-Geschäftsführer
Geschäftsführer einer GmbH, die gleichzeitig Gesellschafter sind, können ihr Gehalt als Betriebsausgabe geltend machen. Verzichtet der Geschäftsführer auf sein Gehalt, etwa im Falle von Liquiditätsproblemen der Firma, muß er dennoch seine Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichten. (Finanzgericht Saarland; AZ. 1K172-95).

Fahrtenbuch oder Nachteile
Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Besteuerung des Eigenverbrauchs durch private Nutzung eines Dienstwagens können nicht geschätzt werden. (BFH; AZ. VR82/98).

Anwaltsuche per Internet
Die Suche nach dem passenden Rechtsanwalt will der Deutsche Anwaltsverein (DAV) mit Hilfe des Internet erleichtern. Unter der Adresse
www.Anwaltsauskunft.de kann der Ratsuchende in einem Bestand von 50.000 Rechtsanwaltsadressen recherchieren. Die Daten sollen monatlich aktualisiert werden.

Schenkung an Unternehmerkinder
Schenkt ein beherrschender Gesellschafter einer Personengesellschaft seinen Kindern Geldbeträge mit der Auflage, das Geld dem Unternehmen als Darlehen wieder zur Verfügung zu stellen, können diese Zinsen nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. (BFH; AZ. IV/R60/98).

Darlehen an Mitarbeiter
Gewährt der Arbeitgeber den Mitarbeitern einen günstigen Haustarif für ein Arbeitgeberdarlehen, dann gilt das nicht unbedingt für die gesamte Laufzeit des Kredits. Der Arbeitgeber darf die besonderen Konditionen streichen, sobald ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet. (BFH; AZ. 9AZR 737/7).

Private Krankenversicherungen
Sowohl in der gesetzlichen als auch in den privaten Krankenversicherungen steigen die Ausgaben mit zunehmendem Alter der Versicherten. Private Krankenversicherungen bilden daher sogenannte Altersrückstellungen, um die höheren Ausgaben für die versicherten Senioren nicht durch höhere Beiträge finanzieren zu müssen. Bei einem Wechsel oder einer Kündigung des privat Krankenversicherten können diese Rückstellungen nicht an den Versicherten ausgezahlt werden. Die Altersrückstellung bleibt also bei der privaten Krankenversicherung, die bisher das Risiko getragen hat. Ein privat Krankenversicherter, der seinen Versicherungsvertrag mit der privaten Krankenversicherung kündigt, hat keinen Anspruch auf Auszahlung der während seiner Versicherungszeit gebildeten Altersrückstellungen.
(BFH; AZ. IV/ZR 192/98

Kleinunternehmer sind mit Beratern zufrieden
Wenn kleine und mittlere Unternehmen den Rat von Unternehmensberatern nachfragen, dann tun sie das vor Investitionen. Aber auch bei Umsatzrückgängen oder Liquiditätsproblemen ist fremder Rat gefragt. Das geht aus einer Umfrage des Bundesamts für Wirtschaft bei 490 mittelständischen Unternehmen hervor, welche öffentliche Beratungsförderung (Programm des Bundes zur Förderung von Unternehmensberatungen) in Anspruch genommen haben. Betriebliche Organisationsfragen seien für rd. ein Drittel der Unternehmen Anlass zu einer externen Beratung. Ein knappes Fünftel suche Rat vor Produktions- und Sortimentsänderungen. Jedes achte Unternehmen habe Defizite bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung als Grund für externe Beratung angegeben. Die meisten Unternehmen seien mit der Beratung zufrieden gewesen, ein Drittel sogar sehr zufrieden. Bei der Umsetzung der Ratschläge haben die Berater in drei von vier Unternehmen mitgewirkt. Durch die Beratung seien vor allem Verbesserungen in der Organisation eingetreten und Kosten gesenkt worden. Fast drei Viertel der Unternehmen seien durch die Berater auf Förderprogramme aufmerksam gemacht worden. Der Anteil von Kammern, Verbänden und Kreditinstituten sei dagegen überraschend niedrig ausgefallen.

Blaumacher müssen zahlen
Wer Anhaltspunkte dafür hat, dass sich ein erkrankter Arbeitnehmer andernorts auf genesungswidrige Weise verausgabt, darf einen Detektiv anheuern. Der überführte Mitarbeiter verliert nicht nur seinen Job, sondern muss obendrein noch die Detektivkosten erstatten. Im entschiedenen Fall hatte ein Staplerfahrer mit Nieren-, Lenden-, Bandscheiben- und Knieproblemen bei einem Gemüsehändler Kisten geschleppt. (LAG Rheinland-Pfalz; AZ. 5Sa 540/99).

Wettbewerbsverbot
Verstößt ein Außendienstmitarbeiter gegen das Wettbewerbsverbot des § 60 HGB, indem er sich an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt, so kann der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen. Diese Forderung muß er jedoch zügig geltend machen, denn der Anspruch verjährt binnen drei Monate, nachdem der Arbeitgeber von dem Verstoß erfahren hat. Diese Frist kann auch dann nicht verlängert werden, wenn der Verstoß ‘besonders verwerflich’ ist.
(BAG; AZ. 9/AZR 131/99).

Kein Recht auf Web-Domain
Ein Unternehmen, dessen Name aus einem Vor- und einem Nachnamen besteht, hat kein Recht auf eine Internetadresse, die sich schon eine andere Person, die den gleichen Namen trägt, gesichert hat. Beide Parteien haben zwar das gleiche legitime Interesse, doch entscheidend ist, wer als Erster die Domain geschützt hat.
(LG Paderborn, AZ. 4 0 228/99).

Ansparrücklage
Um Steuer sparende Ansparrücklagen  etwa in der Bilanz ‘99 zu bilden, benötigt der Firmenchef keinerlei Nachweise.  Er braucht dem Finanzamt nur glaubhaft zu machen, daß er 2000 oder 2001 investieren will (FG Köln, AZ. 13 K 2596/99). Es reicht also, wenn der Chef im Jahresabschluß Art, voraussichtlichen Zeitpunkt und Kosten des Investitionsvorhabens notiert. Beispiel: zwei Transporter Iveco Daily 35 S 13V, Anschaffung: Dezember 2000, Kaufpreis insgesamt: 102.000DM. Endgültig entschieden ist die Sache allerdings noch nicht Ob das Finanzamt vom Unternehmer verlangen kann, daß er z.B. Investitionsrechnungen, Finanzierungspläne oder konkrete Angebote vorlegt, muß jetzt der BFH entscheiden (Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: XI R 13/00). Falls auch Íhr Finanzamt mehr sehen will: Einspruch mit Hinweis auf das BFH-Verfahren einlegen. Bilanzexperten sind sicher, daß die Kölner entscheidung vom BFH bestätigt wird. Zur Erinnerung: Die Ansparrücklage darf 50% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für neue Anlagegüter (ohne Immobilien) betragen. Höchstens aber 300.000DM, für Existenzgründer 600.000 DM.

Vergleichende Werbung nun erlaubt
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt (Jg.2000 TeiI I,Seite 1374) sind entsprechende Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getrteten, die durch mehrere EU-Richtlinien erforderlich wurden. Der Bundesgerichtshof hat das UWG im Vorgriff auf die Umsetzung bereits ‘vergleichsfreundlich’ ausgelegt. Weiterhin sittenwidrig ist eine derartige Reklame allerdings in zahlreichen Fällen - etwa wenn sich der Vergleich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder Zweck bezieht. Unzulässig ist es auch, wenn sich der Vergleich nicht objektiv auf nachprüfbare Eigenschaften bezieht, zu Verwechslungen führt, die Wertschätzung des Konkurrenzprodukts in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt oder wenn er den Wettbewerber oder seine Erzeugnisse verunglimpft.

Anhörungspflicht
Wer einen Arbeitnehmer abmahnen will, muß diesen zuvor angehört haben. Andernfalls verletzt der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters. Konsequenz: Die Abmahnung muß aus der Personalakte wieder entfernt werden.
(AG Frankfurt/Oder AZ.: 6 Ca 61/99)

Telefonwerbung
Telefonwerbung ist künftig nur noch erlaubt, wenn der Kunde ausdrücklich und individuell sein Einverständnis erklärt hat. Eine Klausel auf einem Bestellschein reicht nicht aus. Die Richter widersprachen damit einer verbreiteten Praxis, auf dem Bestellschein für Probeabonnements eine Erklärung mit dem Wortlaut ‘ich erlaube Ihnen, mir interessante Angebote auch telefonisch zu unterbreiten (ggf. streichen)’ anzufügen. Eine solche Klausel verlagere den im Grundgesetz garantierten Schutz der Privatsphäre auf den Kunden selbst. Außerdem fehle der Klausel der Widerrufsvorbehalt. Kunden, die die Klausel nicht gestrichen hätten, müssten damit auf unabsehbare Zeit schwer wiegende Störungen ihrer Privatsphäre in Kauf nehmen. (LG Hamburg AZ.: 324 O 484/99)

Immer mehr Frauen starten ihr eigenes Unternehmen
Die Zahl der Selbständigen in Deutschland ist seit 1991 um fast 20% gestiegen. Einen überdurchschnittlichen Anteil an der Gründungswelle haben Frauen: Sie stellen inzwischen fast 28% der selbständig Tätigen. In den letzten 10 Jahren stieg Ihre Zahl um 27% auf  fast eine Million.

Schadenersatz wegen Kreditkündigung
Eine Münchener Großbank muß einem Bauunternehmen aus Gera Schadenersatz zahlen, weil sie ihn durch die plötzliche Kündigung eines Großkredits in den Konkurs trieb. Das Landgericht München I entschied, auch wenn die Baufirma schwerwiegende kaufmännische Fehler begangen habe, sei die Kündigung des Darlehens über eine Million DM ‘treuwidrig’ gewesen und zur Unzeit ausgesprochen worden. Der Unternehmer hatte geklagt, er ei durch den unerwarteten Ausfall des Kredits ohne eine Abmahnung oder Vorankündigung in die Zahlungsunfähigkeit getrieben worden.

Urteil zum Onlinebanking
Eine Bank kann Ihre Haftung für Nachteile, die dem Kunden durch technische Störungen beim Onlinebanking entstehen, nicht zu 100% ausschließen. Auf die Klage eines Verbraucherschutzvereins erklärte der Bundesgerichtshof eine entsprechende Klausel der Deutschen Postbank für unwirksam. Das Kreditunternehmen hat sich in seinen Geschäftsbedingungen vorbehalten, daß der Onlineservice - z.B. wegen Instandhaltungsarbeiten oder wegen Überlastung des Telefonnetzes - zeitweilig unterbrochen werden könne.
(BGH, AZ.: XI ZR 138/00 vom 12. Dezember 2000).

Subventionsberatung ist erlaubt
Subventionsberatung fällt nicht automatisch unter das Rechtsberatungsgesetz. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Bremen einen weiteren Versuch von Rechtsanwälten vereitelt, sich ein Monopol auf diese Dienstleistungstätigkeit zu sichern. Fördermittelberatung sei in erster Linie eine ‘betriebswirtschaftliche Kundenhilfe’. Sie gehöre zum ‘angestammten und vom Kunden auch erwarteten Tätigkeitsbereich eines Unternehmensberaters’. Wenn konkrete Rechtsfragen zum Gegenstand einer Fördermittelberatung würden, greife das Privileg des Artikel 1 § 5 Nr. 1 Rechtsberatungsgesetz ein. Dem zufolge dürfen ‘kaufmännische oder sonstige gewerbliche Unternehmen rechtliche Angelegenheiten erledigen, die mit einem Geschäft ihres Gewerbebetriebes in unmittelbarem Zusammenhang stehen’. Die Information eines Kunden über die vorhandenen Programme sei ebensowenig eine Rechtsberatung wie die Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare. Geklagt hatte ein Anwalt, der einen Wettbewerbsverstoß darin sah, daß eine Unternehmensberatungsgesellschaft im Internet für eine ‘Fördermittelberatung’ warb.
(LG Bremen AZ.: 12 O 551/99).

Versicherungsschutz
Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine zehnmonatige Arbeitsunfähigkeit verschweigt, riskiert den Versicherungsschutz. Solche Angaben seien von Bedeutung, damit die Versicherung das Risiko eines Vertragsabschlusses bewerten könne. (OLG Frankfurt/Main, 7 U 249/98).

Firmennamen
Mit welcher Schreibweise oder grafischen Gestaltung ein Firmenname in das Handelsregister eingetragen wird, ist allein Sache des Registergerichts. Auf die Großschreibung eines Firmennamens bestünde kein Anspruch. Die Schreibweise in der Anmeldung sei lediglich ein Vorschlag, an den das Registergericht nicht gebunden sei. (KG Berlin, 1 W 247/99).

Zeugnisinhalt
Arbeitnehmer besitzen keinen Rechtsanspruch auf eine Schlussformel im Arbeitszeugnis, in der der ehemalige Arbeitgeber ihr Ausscheiden bedauert. Letzterer sei dagegen verpflichtet, dem Ex-Mitarbeiter alles Gute zu wünschen und ihm für die stets gute Zusammenarbeit zu danken. (BAG, 9 AZR 44/00).

Prospekthaftung
Ansprüche gegen geschlossene Immobilienfonds wegen Prospekthaftung verjähren sechs Monate nach Kenntnis der fehlerhaften Angabe, spätestens aber drei Jahre nach dem Erwerb des Anteils. (BGH, II ZR 84/99).

Kündigungsschutz
Auch in Kleinbetrieben, in denen die Vorschriften über die Sozialauswahl nach §1 Kündigungsschutzgesetz nicht gelten, müssen bei Kündigungen soziale Gesichtspunkte berücksichtigt wrden. Ein Arbeitnehmer hatte geltend gemacht, dass zwei andere Mitarbeiter, die jünger und ledig waren, an seiner Stelle hätten entlassen werden müssen. Die Entscheidung knüpft an ein Urteil des BVerfG aus dem Jahr 1988 an (1 BvL 15/87), das auch von Kleinbetrieben ein ‘gewisses Maß an sozialer Rücksichtnahme’ gefordert hatte.
(BAG, 2 AZR 15/00).


 

 

 

 

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